Datenschutzverordnung


Ab dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die sog. Datenschutz-Grundverordnung DSGVO der Europäischen Union. Durch das neue EU-Recht werden das bisherige Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutzrichtlinie abgelöst.

Datenschutz-Grundverordnung gem. (DSGVO) Letzte Änderung 05.2018

1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.

2. Es handelt sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung (falls Lastschrifteinzug vorgesehen ist), Telefonnummer (Festnetz oder Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) im Verein.

3. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte kann nicht garantiert werden.

4. Im Zusammenhang mit den Vereinsaktivitäten sowie anderen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Fotos, bzw. Videos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Fotos zur Veröffentlichung an Printmedien.

5. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

6. Mitgliederlisten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder und Mitglieder weitergegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert.

7. Benötigt ein Mitglied glaubhaft die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte), erhält es eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten (oder eine digital Kopie) gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass diese Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet und die Daten zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt ist.

8. Jedes Mitglied hat im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

9. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitgliedes vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt.

10. Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.


Der Vorstand